Das Digitale Wartezimmer // P.U.K.A.Y. · unamtlich
Arbeitszeitrechner & Pausenrechner nach Arbeitszeitgesetz (ArbZG)
Inoffizielle Zeiterfassung & Pausenberatung nach § 3, § 4 und § 5 ArbZG.
Kein Amt, keine Behörde, nur ein Rechner mit Meinung. Tragen Sie Ihre Anwesenheit ein
und lassen Sie Ihre Pausen mit einem Augenzwinkern prüfen. Die Wartezeit beträgt null Minuten –
sofern die Pausen korrekt eingereicht wurden.
100 % lokal
keine Cookies
keine Werbung
keine Ausreden
Notizzettel ZA-04 // Zeit & Pausen
Arbeitszeit & Pausen erfassen
LIVE
Schicht-Timeline // Live-Auswertung
Arbeitsblöcke, Pausen & 6-Stunden-Frist im Tagesverlauf
6h-Regel eingehalten
14:00 Uhr · Spätester Pausenbeginn
08:00 Uhr16:30 Uhr
ArbeitsblockAnerkannte PauseÜber 6 Std. am StückUngültige Lage
Die Timeline zeigt Arbeitsblöcke und anerkannte Pausen. Die 6h-Frist markiert den spätesten Beginn einer Ruhepause.
11 Stunden ununterbrochene Ruhezeit ab Arbeitsende.
05 // Wann darf ich gehen?
Zielzeiten ab Arbeitsbeginn – inklusive des gesetzlichen Pausenaufschlags.
Max. ohne Pause6:00 Std. netto14:00 Uhr
Standard-Tag8:00 Std. netto + 30 Min. Pause16:30 Uhr
Hart am Limit10:00 Std. netto + 45 Min. Pause18:45 Uhr
PUKAY-042-2026 · GÜLTIG NUR HEUTE
Unverbindliche Berechnung nach § 3, § 4 und § 5 ArbZG. Dieses Ticket ersetzt keine
Rechtsberatung, keine Stechuhr und kein Personalgespräch. Bitte bewahren Sie es bis
zum Verlassen des Wartezimmers auf.
Pausen-KommentarNotiz PUKAY-042/26
Alles im grünen Bereich
Ihre Pausenstruktur entspricht vollumfänglich § 4 ArbZG. Die Kaffeeküche nickt anerkennend.
Taktische Empfehlung aus dem Wartezimmer
Rechenbasis: 8 Std. 30 Min. brutto · 30 Min. anerkannt · Soll 30 Min.
Fragenarchiv // FAQ
Arbeitszeit & Pausen: Die häufigsten Fragen zum ArbZG
Fünf kurze Notizen für alle, die vor dem Feierabend noch eine Rechtsfrage klären möchten.
Ausklappen, lesen, Pause machen. In dieser Reihenfolge.
Frage 01Wann muss ich 30 Minuten und wann 45 Minuten Pause machen?+
Maßgeblich ist die Netto-Arbeitszeit – also die Zeit von Arbeitsbeginn
bis Arbeitsende abzüglich der anerkannten Pausen. Bis einschließlich 6:00 Stunden netto
ist keine Pause vorgeschrieben. Ab 6:01 bis 9:00 Stunden netto sind mindestens
30 Minuten Ruhepause fällig. Wer mehr als 9:00 Stunden netto arbeitet, muss insgesamt
mindestens 45 Minuten pausieren.
Beispiel: Beginn 08:00 Uhr, Ende 16:30 Uhr, eine Pause von 30 Minuten.
Brutto sind das 8:30 Stunden, netto 8:00 Stunden. Die 30 Minuten Pause erfüllen das Soll.
Wer ohne Pause bis 14:01 Uhr arbeitet, liegt bei 6:01 Stunden netto – und die
6-Stunden-Mauer ist überschritten. Das Terminal verlangt dann rückwirkend 30 Minuten
Pause, die im Ticket fehlen.
Frage 02Zählen 10 Minuten Pause als gesetzliche Arbeitszeitunterbrechung?+
Nein. Nach § 4 Satz 2 ArbZG muss eine Ruhepause mindestens 15 Minuten am Stück
dauern, um als gesetzliche Ruhepause zu gelten. Aus drei Pausen von je 10 Minuten werden
also nicht 30 anerkannte Minuten, sondern 0 Minuten – plus 30 Minuten gefühlte Erholung
auf dem Flur.
PUKAY erkennt nur Blöcke ab 15 Minuten an. Kurzpausen darunter erscheinen als
„verfallen“ auf dem Ticket und erfüllen das Pausen-Soll nicht.
Frage 03Wird die Pause von der Arbeitszeit abgezogen?+
Ja, aber nur die anerkannte Pause. Die Brutto-Anwesenheit ist die Spanne
von Arbeitsbeginn bis Arbeitsende. Die Netto-Arbeitszeit ergibt sich aus
Brutto-Anwesenheit minus anerkannte Pausenblöcke von jeweils mindestens 15 Minuten.
Kurzpausen unter 15 Minuten zählen nicht als Ruhepause und werden hier auch nicht
abgezogen. Ob Ihr Arbeitgeber solche Kurzpausen bezahlt, regelt nicht das ArbZG,
sondern eine andere Abteilung.
Frage 04Wie lange darf man maximal am Tag arbeiten?+
Die werktägliche Arbeitszeit beträgt nach § 3 ArbZG grundsätzlich
8 Stunden netto. Sie darf in Ausnahmefällen auf bis zu
10 Stunden netto verlängert werden, wenn die zusätzliche Zeit innerhalb
von sechs Monaten ausgeglichen wird.
Mehr als 10 Stunden netto sind kein Arbeitstag mehr, sondern ein dokumentierter Verstoß
gegen die Höchstarbeitszeit. PUKAY empfiehlt, den Stift vorher fallen zu lassen.
Frage 05Wann darf ich nach Feierabend am nächsten Tag wieder arbeiten?+
Nach § 5 ArbZG müssen zwischen dem Ende der Arbeit und dem Beginn der
nächsten Arbeit mindestens 11 Stunden ununterbrochene Ruhezeit liegen.
Wer um 20:00 Uhr Feierabend macht, darf frühestens um 07:00 Uhr wieder beginnen.
Die Ruhezeit ist keine Empfehlung und kein Vorschlag für ein Nickerchen, sondern eine
gesetzliche Quarantäne für den Menschen. Ihr frühester Dienstbeginn wird auf dem
Ergebnis-Ticket automatisch berechnet.